Hebammenhilfe - was steht Ihnen zu?

 

Jede Frau hat während der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und  in der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe (s.a. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V ).

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechne ich  direkt mit der gesetzlichen Kasse ab. 

 

Privatversicherte müssen sich über Ihre Leistungsansprüche bei Ihrer privaten Krankenkasse informieren.


Behandlungsregel

Basis einer guten Zusammenarbeit ist eine einvernehmliche Terminvereinbarung.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie, ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Behandlungstermine, die weder wahrgenommen noch rechtzeitig abgesagt wurden, werden Ihnen in Rechnung gestellt.