Schwangerenvorsorge

Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Ärzte/ Ärztinnen.

Sie haben das Recht zu wählen, ob Sie die Schwangerenvorsorge im Wechsel von Hebamme und Arzt/ Ärztin oder alleinig bei einer der Berufsgruppen durchführen lassen möchten.

 Der Mutterpass gehört Ihnen. Er kann entweder vom Arzt/ von der Ärztin oder von der Hebamme ausgestellt werden. Jede Berufsgruppe trägt die Vorsorgeuntersuchungen, die sie durchführt, dort ein. 

  • Ich rechne die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sind Sie privat versichert, rechne ich die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihnen ab. Es ist notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang Hebammenleistungen übernommen werden.
  •  Die Hebamme kann auch dann Schwangerenvorsorge mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn im Quartal schon eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat.
  • Inhalt und Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme orientieren sich an den Mutterschaftsrichtlinien.
  • Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie bei der Hebamme zusätzlich Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
  • Wurde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, haben Sie trotzdem weiter das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen und Hilfeleistung durch die Hebamme.